Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGRAVIS Raiffeisen AG zur saisonalen Nutzung eines Gemüsegartens „Junges Gemüse“ (Stand: Oktober 2021)

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der AGRAVIS Raiffeisen AG (im Folgenden: „AGRAVIS“) und den natürlichen Personen (im Folgenden: "Gärtner") im Rahmen des Projektes „Junges Gemüse“, die einen Gemüsegarten von AGRAVIS zur Pflege und Ernte für den Privatgebrauch saisonal pachten.

(2) Die Fruchtziehung aus den Gemüsegärten darf weder kommerziell noch gewerblich durch Weiterverkauf genutzt werden. Die Fruchtziehung ist ausschließlich zur Selbstversorgung und für den Eigenbedarf zulässig.

(3) Auf die anliegenden Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGRAVIS Raiffeisen AG zu der Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen im Rahmen der Pacht von Gartengärten im Rahmen des Projekts „Junges Gemüse“ wird hingewiesen.


2. Vertragsschluss

(1) Die Präsentation des Angebotes in Prospekten, Flyern, Anzeigen, auf der Website, im Online-Shop etc. ist freibleibend und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Gärtner, selbst ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages abzugeben. Ebenso freibleibend ist die Übersendung eines nicht ausgefüllten oder unterschriebenen Vertrags durch AGRAVIS.

(2) Die Abgabe des Angebotes erfolgt durch den Gärtner, indem dieser im Online-Shop die Kriterien eines Gemüsegartens auswählt, diese Auswahl in den Warenkorb legt, seine persönlichen Details korrekt eingibt, den rechtlichen Bedingungen zustimmt und den Bestellbutton „Zahlungspflichtig Bestellen“ anklickt.

(3) Über den Eingang der Bestellung erhält der Gärtner eine Benachrichtigung. AGRAVIS wird innerhalb von 14 Werktagen per Mail erklären, ob das Vertragsangebot des Gärtners angenommen wird. Erklärt sich AGRAVIS innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Eine Verpflichtung von AGRAVIS zum Vertragsschluss (Kontraktionszwang) besteht nicht. AGRAVIS entscheidet nach eigenem Ermessen über eine mögliche Annahme des Vertragsangebotes. Noch nicht bestätigte Angebote können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Lehnt AGRAVIS einen Vertragsschluss ab, werden etwaig anlässlich der Vertragsanbahnung bereits entrichtete Zahlungen zurückerstattet.


3. Leistungsgegenstand

(1) Der Gärtner kann im Online-Shop zwischen vorbepflanzten und nicht vorbepflanzten Gemüsegärten wählen. Bei vorbepflanzten Gemüsegärten kann der Gärtner zwischen solchen mit einer Größe von ca. 30 m² und solchen mit einer Größe von ca. 45 m² wählen. Nicht vorbepflanzte Gemüsegärten stehen nur in einer Größe von 30 m² zur Verfügung. Wählt der Gärtner einen nicht vorbepflanzten Gemüsegarten, hat er zwischen zwei Pflanzenpaketen unterschiedlichen Inhalts auszuwählen. Die darin enthaltenen Saaten und Pflanzen ermöglichen es, ca. 50 % des Gemüsegartens zu bepflanzen.

(2) Der Gärtner wählt zudem grob eine Region („Teilfeld“, s, Abs. 6), in welchem sich das Gemüsebeet befinden soll.

(3) Dem Gärtner wird entsprechend seiner Auswahl ein Gemüsegarten zur saisonalen Nutzung überlassen. Das Eigentum am geernteten Gemüse steht ausschließlich dem Gärtner zu. Ein Anspruch des Gärtners auf einen bestimmten Gemüsegarten besteht nicht. Die Gemüsegärten befinden sich auf einem von AGRAVIS gepachteten Feld,  welches in einzelne Gemüsegärten unterteilt ist.

(4) Die Einteilung des Feldes in die Gemüsegärten ist für den Gärtner unveränderlich. Er ist an die Größe seines Gemüsegartens, wie er ihm am Anfang der Saison übergeben wurde, gebunden.

(5) Die Gemüsegärten sind durch unbefestigte Wege und Kennzeichnung durch Schnüre voneinander getrennt. Eine Einfriedung der Gemüsegärten durch einen Zaun, Gewächse oder andere Einrichtungen ist weder von AGRAVIS geschuldet noch dem Gärtner erlaubt.

(6) Der Gärner kann im Online-Shop auswählen, in welcher Region („Teilfeld“) des Feldes der Gemüsegarten liegen soll, der ihm nach ansonsten freier Wahl von AGRAVIS überlassen wird. Das Feld ist entsprechend der folgenden Graphik unterteilt:

plan_feld_Gesamt-min.png

Die Teilfelder 1 und 2 befinden sich an einer Baumreihe, sind in Gemüsegärten unterteilt, die jeweils eine Fläche von ca. 30m² haben und sind nicht vorbepflanzt.

Die Teilfelder 3 und 5 sind in Gemüsegärten unterteilt, die jeweils eine Fläche von 45 m² haben und sind vorbepflanzt.

Die Teilfelder 4 und 6 sind in Gemüsegärten unterteilt, die jeweils eine Fläche von 30 m² haben und sind vorbepflanzt.


4. Pflichten von AGRAVIS

(1) AGRAVIS parzelliert das Feld in einzelne Gemüsegärten und ist für die Pflege der Gehwege verantwortlich.

(2) AGRAVIS oder von AGRAVIS beauftragte Dritte bereiten die Gemüsegärten vor. Nicht vorbepflanzte Gemüsegärten werden umgepflügt übergeben. Vorbepflanzte Gemüsegärten werden professionell vorbepflanzt mit verschiedenen Gemüsesorten auf ca. 2/3 der Gartenfläche übergeben.

(3) AGRAVIS stellt ein Grundsortiment der für die Pflege der Gemüsegärten notwendigen Ausrüstung. Der Gärtner hat keinen Anspruch darauf, dass ihm einzelne Gartengeräte zur Verfügung stehen.

(4) AGRAVIS stellt Wasser zur Bewässerung der Gemüsegärten zur Verfügung. Der Transport von der Entnahmestelle zu den Gräten darf nur mit Gießkannen oder Eimern erfolgen. Es dürfen keine Schläuche oder Bewässerungssysteme verwendet werden. Maßloses Wässern im Hochsommer ist nicht erlaubt.

(5) AGRAVIS hält eine Fläche zum Abstellen von PKW vor. Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften der StVO. Der Parkplatz darf nur für die Zeit des Besuches des Gemüsegartens genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere ein dauerhaftes Abstellen des PKW ist nicht gestattet. 


5. Pflichten des Gärtners

(1) Der Gärtner ist für die Pflege und Ernte des angebauten Gemüses verantwortlich. Er ist verpflichtet, seinen Gemüsegarten in einem Umfang zu pflegen, durch den eine regelmäßige Pflege und ein ordentliches Erscheinungsbild gewährleistet sind.

(2) Auf der zum freien Anbau vorgesehenen Fläche (ca. 1/3 der Gartenfläche) kann der Gärtner nach eigenem Ermessen einjährige Gemüsesorten oder Blumen zur Selbstversorgung und für den Eigenbedarf anbauen. Zierpflanzen und Bäume sind nicht erlaubt. Jede weitere Nutzung der freien Fläche erfolgt nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Projektteam des Jungen Gemüses von AGRAVIS.

(3) In den Gemüsegärten darf nur biologischer Dünger ausgebracht werden. Die Verwendung von Pflanzenschutzmittel ist grundsätzlich verboten.

(4) Die Gemüsegärten dürfen von Sonnenaufgang- bis Untergang bewirtschaftet werden.

(5) Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen (wie z.B. feste Abgrenzungen oder Unterstände u. ä.) in den Gemüsegärten erstellt werden.

(6) Die Geräte, die AGRAVIS zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stellt, müssen im sauberen Zustand an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden. Für beschädigte Geräte muss aufgekommen werden.


6. Vertragslaufzeit; Nutzungsdauer des Gartens; Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit seiner Annahme durch AGRAVIS in Kraft und läuft befristet bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres. Einer Kündigung bedarf es daher nicht. Möchte der Gärtner auch im Folgejahr einen Gemüsegarten nutzen, muss er rechtzeitig ein erneutes Angebot abgeben.

(2) Die Gemüsegärten können in der Zeit von April/Mai bis Oktober von den Gärtnern genutzt werden. Die genauen Termine werden bekannt gegeben. AGRAVIS behält sich das Recht vor, die Gärten kurzfristig, z. B. wegen Unbewirtschaftbarkeit, zu sperren.

(3) Kommt ein Gärtner seiner Pflicht zur regelmäßigen Pflege des Gemüsegartens nach Ziffer 5.1 nicht nach, wird er von AGRAVIS schriftlich oder per E-Mail hierzu aufgefordert. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, ist AGRAVIS zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Sofern eine Zweitvergabe möglich ist, hat der Gärtner einen zeitanteiligen Anspruch auf Rückerstattung des Nutzungsentgeltes.

(4) Der Gärtner kann den Vertrag vor Gebrauchsüberlassung (s. Abs. 2) zu folgenden Bedingungen ordentlich kündigen: Die Kündigungserklärung muss schriftlich erfolgen. Geht diese Erklärung bis zum 31.12. des Jahres, welches der Gebrauchsüberlassung vorangeht, zu, so erhält der Gärtner einen etwaig bereits gezahlten Pachtzins vollständig zurückerstattet. Geht die Erklärung bis zum 31.03. des Jahres, in dem die Gebrauchsüberlassung stattfinden soll, zu, erhält der Gärtner 7/10 des entrichteten Pachtzinses zurückerstattet. Nach dem letztgenannten Zeitpunkt ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Endet der Pachtvertrag, den AGRAVIS über das Feld (s. Ziff. 3 Abs. 3 S. 3) geschlossen hat, endet auch der Vertrag über den Gemüsegarten, ohne dass es einer Kündigung gegenüber dem Gärtner bedürfte. AGRAVIS wird den Gärtner über das Vertragsende informieren. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen des Gärtners zeitanteilig an diesen zurückerstattet.


7. Preise, Zahlung, Verzug

(1) Für die Nutzung der Gemüsegärten gelten die mit den Gärtnern vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei den Preisen handelt es sich um Bruttoendpreise, inklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

(2) Wählt der Gärtner im Online-Shop die Zahlungsart „Auf Rechnung“, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Zahlungen gelten als rechtzeitig erbracht, wenn der Betrag innerhalb der maßgeblichen Fristen dem angegebenen Konto der AGRAVIS gutgeschrieben worden ist. Nach Ablauf der Frist kommt der Gärtner in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

(3) Wählt der Gärtner im Online-Shop die Zahlungsart „PayPal“ aus, so bedient sich AGRAVIS zur Zahlungsabwicklung der Dienste von PayPal (PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg). Im Zuge der Abwicklung des Zahlungsvorgangs werden die entsprechenden Daten des Gärtners an PayPal übermittelt. Der Gärtner stimmt dieser Verfahrensweise zu. Auf die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von PayPal wird verwiesen.


8. Haftungsausschluss

(1) AGRAVIS haftet nicht für Ernteausfälle durch Diebstahl, Vandalismus Wildschäden, Witterungs-, Krankheits-, oder Schädlingsprobleme. AGRAVIS haftet ebenso nicht für Ernteausfälle verursacht durch höhere Gewalt und/oder Eigenverschulden des Gärtners.

(2) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet AGRAVIS uneingeschränkt für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AGRAVIS bei der Erfüllung ihrer Vertragspflichten beruhen. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von AGRAVIS.

(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gärtner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Für selbstmitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.


9. Freistellung von Ansprüchen Dritter aufgrund von Urheberrechtsverletzungen

Veröffentlicht der Gärtner über eine öffentlich zugängliche Fotogalerie Lichtbilder der Gartenanlage/des Feldes, so hat er dafür Sorge zu tragen, hierfür die erforderlichen Nutzungsrechte (einfache und/oder ausschließliche) inne zu haben und keine anderweitigen Urheberpersönlichkeitsrechte zu verletzen. Wird AGRAVIS dennoch wegen einer Urheberrechtsverletzung von Dritten auf Unterlassung und/oder Auskunft und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat der Gärtner AGRAVIS von diesen Ansprüchen frei zu halten und erstattet AGRAVIS sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.


10. Alternative Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. ARAVIS ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und bietet diese Möglichkeit auch nicht an.


11. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(2) Ist der Gärtner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Münster in Westfalen. AGRAVIS ist darüber hinaus berechtigt, Klage auch in einem Gerichtsstand des Gärtners zu erheben.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechtes (CSIG). Der gesetzliche Vorrang verbraucherschützender Normen des Staates, in dem der Gärtner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt hiervon unberührt.